Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-12-08 |
Anmeldungsfrist |
2022-01-28 |
Text |
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., |
Bekannt gemacht am 2021-12-14
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Sekretariat am Standort Traunuferstraße 25h, 4052 Ansfelden |
Bekannt gemacht am 2021-12-31
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-01-12
Text |
Die Tagsatzung vom 11.02.2022, 09.40 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 08.02.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. Die Tagsatzung vom 15.03.2022, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 11.03.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-02-11
Text |
Gemäß § 167 Abs 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in ein Konkursverfahren, da die Schuldnerin ihren Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat. |
Bekannt gemacht am 2025-02-18
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 12,6 %. |
Text |
Die Tagsatzung vom 04.03.2025, 08.40 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 28.02.2025 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2025-03-04
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote für Insolvenzgläubiger 12,6 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-04-03
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss ca. 12,7 %. |
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