Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2020-09-23 |
Anmeldungsfrist |
2020-11-17 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2020-09-25
Text |
Es wird festgestellt, dass das schuldnerische Unternehmen im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits geschlossen war und es zu keiner Wiedereröffnung kommt. |
Bekannt gemacht am 2020-10-19
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-04-26
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76, - Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Mozartstraße 11, - Insolvenschutzverband für Arbeitnehmer(Innen), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, - Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, |
Bekannt gemacht am 2021-10-06
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2021-10-27
Aufhebung |
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet. Der Konkurs ist aufgehoben. |
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