Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-10-13 |
Anmeldungsfrist |
2022-11-29 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2022-10-14
Text |
Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-19
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76, - Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Kaisergasse 16b, - Insolvenschutzverband für Arbeitnehmer(Innen), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, - Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4, - Republik Österreich (Finanzamt Österreich) vertreten durch die Finanzprokuratur Wien, 1011 Wien, Singerstraße 17-19. |
Bekannt gemacht am 2024-12-23
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 4,83 % |
Bekannt gemacht am 2025-01-16
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-03-21
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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