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SNL-Trans & Trade e.U.

Firmen Daten

Name: SNL-Trans & Trade e.U.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Einzelunternehmer
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 03 Aug. 2018 (vor 7 Jahren)
Firmenbuchnummer: 495749v
Geschäftszweig: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen gem. § 3 Abs. 1 GütBefG für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr, 1 KFZ
Adresse: Kellergasse 27, 2432 Schwadorf bei Wien
Postleitzahl: 2432
Stadt: Schwadorf
Bundesland: Lower Austria

Historische Namen

Namen Slobodan Jovic Transporte e.U., SNL-Trans e.U.

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Korneuburg 36 S 28/22t Konkursverfahren 2022-03-11 WÖRAN Jakob Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-03-12
Anmeldungsfrist 2022-05-04
Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2022-03-18

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2022-07-04

Text Der Sanierungsplanvorschlag des Schuldners wird in Folge seiner Rückziehung gemäß §142 Z 3 zweiter Fall IO zurückgewiesen.

Bekannt gemacht am 2022-11-02

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 10,872%

Bekannt gemacht am 2022-11-24

Schlussverteilung Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 10,9951 %.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

Bekannt gemacht am 2022-12-19

Aufhebung Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 23.11.2025

Bekannt gemacht am 2023-07-28

Text 1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Verteilungsquote 38 S 23/21s HG Wien sowie freigewordener Sicherstellungsbetrag Finanzamt Österreich" mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 3.096,41 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der Insolvenzverwalter Mag. Jakob Wöran, RA wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines Amtes als Insolvenzverwalter einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,2363 % sind binnen 14 Tagen einzubringen. Vorliegend wurde keine Entlohnung beansprucht, daher fällt keine Gerichtsgebühr an.

Bekannt gemacht am 2023-09-26

Text 1. Der Nachtragsverteilungsentwurf ON 49 Blg VI über zur Verteilung gelangende EUR 3.096,41 - das entspricht einer Quote von 0,2363 % - wird gemäß § 138 IO insolvenzgerichtlich genehmigt. 2. Vorliegend wurde keine Entlohnung beansprucht, daher fällt keine Gerichtsgebühr an. 3. Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Mag. Jakob WÖRAN, RA, Stubenring 18, 1010 Wien wird seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) enthoben.

Inhaber

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Slobodan Jovic Inhaber 2018-08-03 1992-03-12

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform