Zoek pictogram

IMMO-SANDY & PARTNERS GmbH

Firmen Daten

Name: IMMO-SANDY & PARTNERS GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Gelöscht am: 03 Mai 2024
Firmenbuchnummer: 496113d
Adresse: Waldmüllergasse 6/2, 7400, Oberwart
Postleitzahl: 7400
Stadt: Unterschützen
Bundesland: Burgenland

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 31/22v Konkursverfahren 2022-04-12 STEFLITSCH Wolfgang Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-04-13
Anmeldungsfrist 2022-06-20
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2022-04-20

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2022-05-03

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2022-05-13

Text Die Schuldnervertretung hat Mag. Erich Hochauer, RA in 1010 Wien, Fütterergasse 1, übernommen. Dr. Fabian Maschke, RA in 1010 Wien, Dominikaerbastei 17/11, vertritt nicht mehr.

Bekannt gemacht am 2022-06-07

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 04.07.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 04.07.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 04.07.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 04.07.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 04.07.2022 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2022-07-04

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Bekannt gemacht am 2022-07-18

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Bekannt gemacht am 2023-09-12

Text Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der EZ 1084 Grundbuch 34056 Oberschützen

Bekannt gemacht am 2023-12-14

Text Zur Gläubigerversammlung werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.

Bekannt gemacht am 2024-01-15

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Aufhebung Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.

Bekannt gemacht am 2024-01-30

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 15.01.2024. Die Aufhebung ist seit 30.01.2024 rechtskräftig.

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform