Name: | IMMO-SANDY & PARTNERS GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 03 Mai 2024 |
Firmenbuchnummer: | 496113d |
Adresse: | Waldmüllergasse 6/2, 7400, Oberwart |
Postleitzahl: | 7400 |
Stadt: | Unterschützen |
Bundesland: | Burgenland |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||||||
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LG Eisenstadt | 26 S 31/22v | Konkursverfahren | 2022-04-12 | STEFLITSCH Wolfgang Mag. | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-05-03
Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-05-13
Text | Die Schuldnervertretung hat Mag. Erich Hochauer, RA in 1010 Wien, Fütterergasse 1, übernommen. Dr. Fabian Maschke, RA in 1010 Wien, Dominikaerbastei 17/11, vertritt nicht mehr. |
Bekannt gemacht am 2022-06-07
Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 04.07.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 04.07.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 04.07.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 04.07.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 04.07.2022 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2022-07-04
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2022-07-18
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2023-09-12
Text | Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der EZ 1084 Grundbuch 34056 Oberschützen |
Bekannt gemacht am 2023-12-14
Text | Zur Gläubigerversammlung werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen. |
Bekannt gemacht am 2024-01-15
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
Aufhebung | Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-01-30
Text | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 15.01.2024. Die Aufhebung ist seit 30.01.2024 rechtskräftig. |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform