Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-04-07 |
Anmeldungsfrist |
2021-05-25 |
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden., Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem, entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich., Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung ein E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die, Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation, DRINGEND empfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder, einem Rechtsanwalt vertreten lassen., |
Bekannt gemacht am 2021-04-12
Rekurs |
Gegen den Eröffnungsbeschluss vom 6.4.2021 ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2021-05-14
Text |
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2021-06-09
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2021-07-15
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Gläubiger, die an der Tagsatzung teilnehmen wollen, werden aufgefordert, dem Masseverwalter eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND empfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. |
Bekannt gemacht am 2021-08-18
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 100 %, zahlbar wie folgt: 50 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 31.10.2021 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 25% binnen 1 Jahr, 25% binen 2 Jahren. Die Nachfrist beträgt 14 Tage. |
Bekannt gemacht am 2021-09-22
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 17.08.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 152b Abs. 2 IO). |
Bekannt gemacht am 2021-10-11
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 17.08.2023 |
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