Name: | Revit Tyres GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 30 Aug. 2018 (vor 7 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 496668w |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Geschäftszweig: | Handelsgewerbe, insbesondere der Handel mit Reifen einschließlich damit verbundenem Zubehör und Reparatur und Runderneuerung von Reifen |
Vertretungsbefugnis: | Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Gesamtprokuristen. Es kann jedoch auch Einzelnen von ihnen das Recht zur alleinigen Vertretung eingeräumt werden. |
Adresse: | Kalkofenweg 18, 5400 Hallein |
Postleitzahl: | 5400 |
Stadt: | Dürrnberg |
Bundesland: | Salzburg (state) |
Historische Namen
Namen Revit Österreich GmbH, Revit Österreich GmbH in Liqu.
Kontaktangaben
Instagram https://www.instagram.com/revitgroup/
LinkedIn https://www.linkedin.com/company/revit-group-ag
Facebook https://www.facebook.com/revittyres/
Website http://www.revit-tyres.com
E-Mail mail@revit-tyres.com
Telefon +43 664 1668049
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||
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LG Innsbruck | 19 S 30/21s | Konkursverfahren | 2021-07-21 | STOCK Emilio Dr. | |||||||||||||||
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Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-01-30
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1. Die Massegläubiger werden voll befriedigt. 2. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigen und der Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. Wird der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderung durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall am Sanierungsplanverfahren teil. 3. Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 85% in 5 Raten, und zwar 12,75% binnen 14 Tagen 12,75% binnen 6 Monaten 12,75% binnen 12 Moanten 12,75% binnen 18 Monaten 34% binnen 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der insolvenzgerichtlichen Bestätigung. 4. Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese die Unterschrift Dritter wechselrechtlich mithaftender Personen tragen, so folgt die Bezahlung der Quoten gegen Streichung der Unterschrift des Schuldners, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung des Schuldners als getilgt anzusehen ist. 5. Bestrittene Insolvenzforderungen sind in demselben Ausmaß und unter den selben Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Sanierungsplan festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage noch offen war oder wenn die Klage bis zur Sanierungsplantagsatzung eingebracht wurde. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur vom Schuldner bestritten wurde. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderungen die Klage eingebracht oder bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. 6. Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber den mahnenden Gläubigern gemäß § 156 a IO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Mahnung an die Schuldnerin und Ablauf einer Frist von 14 Tagen eine Forderung nicht bezahlt oder sichergestellt wird. 7. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Sanierungsplan nicht berührt bzw. beschränkt. 8. Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt. 9. Das Erfordernis für die Massekosten und die erste Rate über 12,75% ist binnen 10 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans auf dem Massekonto sicherzustellen. Dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplans. |
Bekannt gemacht am 2023-02-09
Sanierungsplanbestätigung | Der am 30.01.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Gemäß § 152 IO. |
Bekannt gemacht am 2023-02-28
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 30.01.2025 Rechtskräftig seit 23.02.2023. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Jan-Hendrik Rottmann | Geschäftsführer | 2023-05-12 | 1980-02-25 |
Michael Benedikt Volk | Geschäftsführer | 2023-05-12 | 1988-04-19 |
Johannes Windinger | Geschäftsführer | 2023-05-12 | 1987-10-31 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Michael Benedikt Volk | Gesellschafter | 2023-06-10 | 1988-04-19 |
Johannes Windinger | Gesellschafter | 2023-06-10 | 1987-10-31 |
Artrium Ventures AG | Gesellschafter | 2023-06-10 | Keine Daten |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 31138239 | 2018-11-14 | Vulkaniseur |
Lizenz gültig | 38047886 | 2025-02-12 | Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent |
Lizenz gültig | 38047930 | 2025-02-12 | Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service) |
Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform