Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2019-12-11 |
Anmeldungsfrist |
2020-01-23 |
Text |
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.", |
Bekannt gemacht am 2020-02-06
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2020-04-01
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Text |
Gem. § 1 Abs. 2 COVID-19-JustizbegleitG wird die Frist zur Einbringung eines Rekurses gegen den Beschluss vom 1.4..2020, ON 15, auf Schließung des Unternehmens nicht für die in § 1 Abs. 1 des genannten Gesetzes festgelegte Dauer unterbrochen, sondern beträgt 14 Tage ab Einschaltung dieses Beschlusses in der ID. Dieser Beschluss kann nicht angefochten werden. |
Bekannt gemacht am 2021-02-24
Text |
Berichtigung: Verteilung des Erlöses der freihändigen Verwertung der Liegenschaft Grundbuch 66002, EZ 277 (B-LNr. 2) im Betrag von EUR 72.500,00. |
Bekannt gemacht am 2021-02-25
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs3, 2. Covid-19 Gesetz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 15.3.2021, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2021-03-18
Text |
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. |
Bekannt gemacht am 2021-03-23
Text |
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine E-Mail-Adresse bis spätestens 06.04.2021, 10:00Uhr, einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben |
Bekannt gemacht am 2021-05-03
Text |
Die neue Adresse des Schuldners lautet wie folgt: Dr.-Billroth-Siedlung 3/11 8435 Wagna |
Bekannt gemacht am 2021-07-12
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger können mit ca 10 % ihrer Forderungen bedient werden. |
Text |
Der Zahlungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 7,5405 %, zahlbar bin 6 Halbjahresraten zu je 1,25675 %, jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres, frühestens 6 Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens zur Zahlung fällig. |
Bekannt gemacht am 2021-07-30
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Schuldner zieht den Zahlungsplan zurück und stellt einen Sanierungsplanvorschlag wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30,3 %, davon eine Barquote von 18 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung sowie weitere Raten von jeweils 2,05%, die 1. Rate zahlbar bis 31.12.2021, die 2. Rate bis 1.7.2022, die 3. Rate bis 31.12.2022, die 4. Rate bis 1.7.2023, die 5 Rate bis 31.12.2023 und die 6 Rate bis 1.7.2024. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 29.07.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30,3 %, davon eine Barquote von 18 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung sowie weitere Raten von jeweils 2,05%, die 1. Rate zahlbar bis 31.12.2021, die 2. Rate bis 1.7.2022, die 3. Rate bis 31.12.2022, die 4. Rate bis 1.7.2023, die 5 Rate bis 31.12.2023 und die 6 Rate bis 1.7.2024. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30,3 %, davon eine Barquote von 18 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung sowie weitere Raten von jeweils 2,05%, die 1. Rate zahlbar bis 31.12.2021, die 2. Rate bis 1.7.2022, die 3. Rate bis 31.12.2022, die 4. Rate bis 1.7.2023, die 5 Rate bis 31.12.2023 und die 6 Rate bis 1.7.2024. |
Bekannt gemacht am 2021-08-24
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 01.07.2024 |
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