Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-09-09 |
Anmeldungsfrist |
2022-10-20 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2022-11-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-12-12
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-03-06
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 40 % "Zwischenverteilung" |
Bekannt gemacht am 2024-04-29
Text |
Die Genehmigung des Zwischenverteilungsentwurfes sind rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2025-07-15
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 35,8566 % |
Bekannt gemacht am 2025-07-16
Text |
35,8566 % wurden bereits mit der Zwischenverteilung ausgeschüttet. |
Bekannt gemacht am 2025-07-21
Text |
Richtigstellung: 1) Quote von 35,8566 % erhält der Gläubiger ON 14 rot (nachträgliche Forderungsanmeldung) 2) die übrigen Gläubiger erhalten 40 % - wurde bereits mit der Zwischenverteilung ausgeschüttet. |
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