LG Wels
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20 S 32/24t
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Konkursverfahren
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2024-03-06
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HEITZINGER Roland Mag. Dr.
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-07 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-09 |
Bekannt gemacht am 2024-03-21
Text |
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-09
Text |
Dem Schuldner werden gemäß § 5 Abs 4 IO die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte an den Wohnräumen samt Bad und WC in 4600 Wels, Zellerstraße 82/02/07, im Ausmaß von ca. 78,47m2, beinhaltend eine Freifläche von 3,89 m2 zuzüglich dem Kellerabteil Nr. 23 und dem Tiefgaragenabstellplatz Nr. 49 zur freien Verfügung überlassen. Vermieter ist: Gemeinnützige Welser Heimstättengenossenschaft eingetragene Genossenschaft mbH, FN 93785w, Laahener Straße 21a, 4600 Wels. |
Bekannt gemacht am 2024-11-12
Text |
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Sonstiges: |
Bekannt gemacht am 2025-04-07
Text |
3. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Sonstiges: Die Verwertung ist beendet. |
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LG Wels
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20 S 112/22d
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Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
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2022-12-15
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HEITZINGER Roland Mag. Dr.
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-12-16 |
Anmeldungsfrist |
2023-02-01 |
Bekannt gemacht am 2023-02-17
Text |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-20
Text |
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 16.03.2023 von den Gläubigern abgelehnt. Der Schuldner hat die abermalige Abstimmung in einer neuerlichen Tagsatzung begehrt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-31
Text |
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 30.03.2023 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 2,5 % binnen drei Monaten 2,5 % binnen sechs Monaten 5 % binnen 12 Monaten und weitere 10 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 30.03.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 2,5 % binnen drei Monaten 2,5 % binnen sechs Monaten 5 % binnen 12 Monaten und weitere 10 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt. |
Bekannt gemacht am 2023-04-19
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 30.03.2025 |
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