Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-08-09 |
Anmeldungsfrist |
2022-09-13 |
Bekannt gemacht am 2022-09-30
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Der Schuldnerin, die angibt, eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans anzustreben, wird hierfür eine Frist von 14 Tagen gesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-12-16
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offene Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 27.12.2022 bei der Masseverwalterin zu erlegen ist, weitere Quoten von je 5 % binnen 12, 18 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2022-12-22
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 13.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere Quoten von je 5 % binnen 12, 18 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2023-01-10
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.12.2024 |
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