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Altenburger Bau GmbH

Firmen Daten

Name: Altenburger Bau GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Eintragungsdatum: 06 Apr. 2019 (vor 6 Jahren)
Gelöscht am: 29 Jan. 2025
Firmenbuchnummer: 509725x
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Baumeistergewerbe
Adresse: Weingartenwiese 2, 7141, Podersdorf am See
Postleitzahl: 7141
Stadt: Podersdorf am See
Bundesland: Burgenland

Historische Namen

Namen Baumeister Peck & Altenburger GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 83/22s Konkursverfahren 2022-10-18 STORTECKY Felix Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-10-19
Anmeldungsfrist 2022-11-28
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2022-11-14

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2022-11-18

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020 die für den 12.12.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 12.12.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 12.12.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 12.12.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 12.12.2022 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2022-12-07

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Bekannt gemacht am 2023-09-13

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Bekannt gemacht am 2024-07-05

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 2%
Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.11.2022 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.

Bekannt gemacht am 2024-07-29

Schlussverteilung Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.

Bekannt gemacht am 2024-10-11

Schlussverteilung Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text Die ausgeschüttete Quote beträgt 3,395837 %.

Bekannt gemacht am 2024-10-28

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 11.10.2024. Die Aufhebung ist seit 26.10.2024 rechtskräftig.
LG Eisenstadt 26 S 1/22g Konkursverfahren 2022-01-04 STORTECKY Felix Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-01-05
Anmeldungsfrist 2022-02-21
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2022-02-15

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 07.03.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 07.03.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 07.03.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 07.03.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 07.03.2022 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2022-03-07

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Der Schuldnerin wurde eine 14tägige Frist zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eingeräumt. Währenddessen darf das Unternehmen nicht verwertet werden.

Bekannt gemacht am 2022-06-07

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1.Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 2. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2022-06-27

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der/Die Insolvenzverwalter/in wird zum/zur Treuhänder/in sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 27.06.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Beschluss vom 27.06.2022
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offenen Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 22 %-ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 6 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 27.06.2022 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt, b) 8 % binnen 12 Monate ab Annahme, c) 8 % binnen 24 Monate ab Annahme und d) 25 % binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. Beschluss vom 27.06.2022

Bekannt gemacht am 2022-06-28

Text Die Bekanntmachung vom 27.06.2022 betreffend des angenommenen Sanierungsplanes ist nicht richtig. Der am 27.06.2022 angenommene wesentliche Inhalt des Sanierungsplanes lautet richtig wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offenen Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 22 %-ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 6 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 27.06.2022 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt, b) 8 % binnen 12 Monate ab Annahme, c) 8 % binnen 24 Monate ab Annahme . Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Bekannt gemacht am 2022-07-14

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 27.06.2022. Die Aufhebung ist seit 13.07.2022 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 26.06.2024

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Lisa Altenburger Geschäftsführer 2019-04-06 1991-03-12

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Lisa Altenburger Gesellschafter 2019-10-25 1991-03-12

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2021 R116I1003 BMF - BM für Finanzen 18.009,39 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform