Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-12-15 |
Anmeldungsfrist |
2024-01-17 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-01-31
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-10
Text |
erstreckte Sanierungsplantagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung 14.05.2024, 11:15 Uhr, Zimmer Nr. 1610 |
Bekannt gemacht am 2024-05-14
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar wie folgt: Die Schuldnerin ändert den Sanierungsvorschlag wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100 % zahlbar wie folgt: Eine Barquote von 25 %, binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes. Weitere je 15 % binnen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Weitere 30 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Bei sonstiger Versagung der Bestätigung ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen, (inclusive Kostendepot von EUR 7.000,-- für allfällige Exekutionsschritte), sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 1.7.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen. Weitere Bestätigungsvoraussetzung bis zum 30.8.2024 ist die grundbücherliche Einverleibung der Gläubiger-anonymen Kollektivhypothek, welche erst nach Erlag der Barquote beantragt werden wird, im Sinne der nachstehenden Punkte: Weiters stimmt Hamit Polisi, geb. 20.5.1963 als Liegenschaftseigentümer und Geschäftsführer der Schuldnerin ausdrücklich zu, dass: 1. zugunsten der Gläubiger eine Höchstbetragshypothek über EUR 250.000,00 im Sinne des § 157 h Abs. 3 IO zur Sicherung der Erfüllung des Sanierungsplanes, und zwar simultan auf der Liegenschaft EZ 971, KG 05211 Mannswörth und hinsichtlich des Anteils 117/2046 (B-LNR 14) der Liegenschaft EZ 1897, KG 01101 Favoriten, mit denen Wohnungseigentum an W25 samt Loggia und K24 untrennbar verbunden sind, einverleibt wird, und 2. der Insolvenzverwalter zum Treuhänder der Gläubiger bestellt wird, mit dem Auftrag, für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Teilquote auch nur eines Gläubigers die Liegenschaften zugunsten der Gläubiger zu verwerten und den verbleibenden, zugewiesenen Erlös (nach Abzug aller Spesen) an die Insolvenzgläubiger und den Restbetrag an Herrn Hamit Polisi, geboren am 20.5.1963 zu bezahlen 3. eine Erklärung gemäß § 156 c (1) IO (siehe ./B) abgebe. |
Bekannt gemacht am 2024-06-24
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 14.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. |
Bekannt gemacht am 2024-07-15
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 14.05.2026 |
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