Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-10-02 |
Anmeldungsfrist |
2024-11-19 |
Text |
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., |
Bekannt gemacht am 2024-10-10
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2025-02-06
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2025-04-25
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von ca. 1,1% |
Text |
Die Tagsatzung vom 09.05.2025 wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 06.05.2025 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2025-05-09
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote für Insolvenzgläubiger ca. 1,1 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-28
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Quote für Insolvenzgläubiger nach Verteilungsbeschluss: ca. 1,1% |
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