Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-10-18 |
Anmeldungsfrist |
2023-12-31 |
Bekannt gemacht am 2023-11-23
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Kaisergasse 16b 2) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76; 3) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40; 4) Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 und 5) Republik Österreich, Finanzamt Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19. |
Bekannt gemacht am 2024-01-19
Text |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-02-20
Text |
neue Kanzleiadresse des Masseverwalters: 4600 Wels, Edisonstraße 2/WDZ 1 |
Bekannt gemacht am 2024-02-22
Text |
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 15.02.2024 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 25 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt: 10 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Bestätigungserfordernis ist, dass bis längstens 15. März 2024 ein ausreichender Betrag zur Finanzierung der Barquote und der Verfahrenskosten beim Insolvenzverwalter mit dem einseitigen unwiderruflichen Auftrag erliegt, diesen Betrag nach Entrichtung der Verfahrenskosten zur Gänze als Barquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten bzw gemäß § 150 Abs 3 und 4 IO sicherzustellen. Die Schuldnerin übergibt dem Insolvenzverwalter als Treuhänder der Gläubiger im Sinne der §§ 157g ff IO ihren Geschäftsanteil an der SunErgy GmbH (FN 583776w) zur Verwertung, wobei der Verwertungserlös in erster Linie der vorzeitigen Erfüllung der restlichen 15 %igen Sanierungsplanquote dienen soll. Sollte nach Erfülllung der restlichen 15 %igen Quote ein Überling aus dem Verwertungserlös verbleiben, wird dieser vom Treuhänder als Superquote an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet. |
Bekannt gemacht am 2024-03-06
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 15.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 25 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt: 10 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Bestätigungserfordernis ist, dass bis längstens 15. März 2024 ein ausreichender Betrag zur Finanzierung der Barquote und der Verfahrenskosten beim Insolvenzverwalter mit dem einseitigen unwiderruflichen Auftrag erliegt, diesen Betrag nach Entrichtung der Verfahrenskosten zur Gänze als Barquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten bzw gemäß § 150 Abs 3 und 4 IO sicherzustellen. Die Schuldnerin übergibt dem Insolvenzverwalter als Treuhänder der Gläubiger im Sinne der §§ 157g ff IO ihren Geschäftsanteil an der SunErgy GmbH (FN 583776w) zur Verwertung, wobei der Verwertungserlös in erster Linie der vorzeitigen Erfüllung der restlichen 15 %igen Sanierungsplanquote dienen soll. Sollte nach Erfülllung der restlichen 15 %igen Quote ein Überling aus dem Verwertungserlös verbleiben, wird dieser vom Treuhänder als Superquote an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet. |
Bekannt gemacht am 2024-03-25
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 16.02.2026 |
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