Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-05-01 |
Anmeldungsfrist |
2021-06-10 |
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:, Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar in drei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans., |
Bekannt gemacht am 2021-05-04
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Text |
Eine neue weitere Geschäftsanschrift lautet wie folgt: Haselbach 47, 8552 Eibiswald |
Bekannt gemacht am 2021-05-07
Text |
Betreffend der Tagsatzung am 15.7.2021 wird wie folgt ergänzt: Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten: Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet. Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis. |
Bekannt gemacht am 2021-06-25
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 12.7.2020, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2021-07-15
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Änderung des Sanierungsplanvorschlages lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 24 %, davon 6 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie weitere 6 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplan, weitere 6 % binnen 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplan und weitere 6 % binnen 36 Monate ab Annahme des Sanierungsplan. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 24 %, davon 6 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie weitere 6 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplan, weitere 6 % binnen 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplan und weitere 6 % binnen 36 Monate ab Annahme des Sanierungsplan. |
Bekannt gemacht am 2021-08-27
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 15.07.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 24 %, davon 6 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie weitere 6 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplan, weitere 6 % binnen 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplan und weitere 6 % binnen 36 Monate ab Annahme des Sanierungsplan. |
Bekannt gemacht am 2021-09-13
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2024 |
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