Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-02-21 |
Anmeldungsfrist |
2023-03-15 |
Bekannt gemacht am 2023-03-08
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2023-03-28
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2023-03-29
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-26
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 58,35 % ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt: 19,7 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter, 11,6 % bis längstens 31.12.2023 und die restlichen 27,05 % zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten, wobei diese Raten binnen 6,12,18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zur Zahlung fällig sind. Das Erfordernis für die erste Rate über 19,7 % und die restlichen Verfahrenskosten sind bis längstens 16.08.2023 beim Insolvenzverwalter sicherzustellen. Dies bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans. Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-08
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 26.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. Wesentlicher Inhalt: Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 58,35 %, zahlbar wie folgt:19,7 Prozent binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter, 11,6 Prozent bis längstens 31.12.2023 und die restlichen 27,05 Prozent zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten, wobei diese Raten binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zur Zahlung fällig sind.Das Erfordernis für die erste Rate über 19,7 Prozent und die restlichen Verfahrenskosten sind bis längstens 16.08.2023 beim Insolvenzverwalter sicherzustellen. Dies bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans. Der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Fabian Höss, Rechtsanwalt, Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-29
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 26.07.2025 |
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