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UMBRELLA Real Estate GmbH

Firmen Daten

Name: UMBRELLA Real Estate GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 15 Nov. 2019 (vor 6 Jahren)
Firmenbuchnummer: 522291a
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Immobilienmakler, Unternehmensberatung
Adresse: Johannesgasse 15/2/8, 1010 Wien
Postleitzahl: 1010
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 6 S 213/24a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2025-01-24 JAHN Michaela Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2025-01-25
Anmeldungsfrist 2025-03-11
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2025-02-11

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2025-06-26

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2025-06-30

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Julie-Christine Lenz Geschäftsführer 2019-11-15 1976-12-20

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
ZL Consulting GmbH Gesellschafter 2020-10-13 Keine Daten

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dr. Michaela Jahn Masseverwalter 2025-01-25 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 32184846 2019-11-20 Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler, ohne Berechtigung zur Kreditvermittlung
Lizenz gültig 34786529 2022-05-05 Namhaftmachung von Personen, die an einem Vertragsabschluss über Immobilien interessiert sind, an einen befugten Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Bauträger) ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder vorbehaltenen Tätigkeit

Datum der letzten Aktualisierung: 01 Aug. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform