Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-07-12 |
Anmeldungsfrist |
2023-08-29 |
Bekannt gemacht am 2023-07-20
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-01-15
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2024-02-22
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-13
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-06-17
Text |
Der Masseverwalter hat am 12.06.2024 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur 1.512,83 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als Eur 10,00 erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von 0,77 %. In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-05
Text |
Der Nachtragsverteilungsentwurf der Masseverwalters eingelangt am 12.06.2024 wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. |
|