Name: | Cornus e.U. |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Einzelunternehmer |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 03 Mai 2024 |
Firmenbuchnummer: | 529091a |
Adresse: | Brucker Straße 8 / 1 / 10, 2401, Fischamend |
Postleitzahl: | 2401 |
Stadt: | Fischamend-Markt |
Bundesland: | Lower Austria |
Historische Namen
Namen Cornus KG
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||
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LG Korneuburg | 36 S 21/23i | Konkursverfahren | 2023-02-03 | FRUHSTORFER Andrea Dr. | |||||||||||||||||||||||
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Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 26.07.2025 |
Bekannt gemacht am 2023-02-28
Masseverwalter | FRUHSTORFER Andrea Dr. |
Bekannt gemacht am 2023-04-19
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text | Der Schuldnerin wird über ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eine Frist bis 03.05.2023 eingeräumt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-30
Text | Es wird empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen. Verhandlungsgegenstand sind darüberhinaus die Bestimmung der Entlohnung des Insolvenzverwalters, der Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sowie der Gerichtsgebühr. |
Bekannt gemacht am 2023-08-01
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 23,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 16.08.2023 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-18
Sanierungsplanbestätigung | Der am 26.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform