Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-07-28 |
Anmeldungsfrist |
2023-08-29 |
Text |
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen., |
Bekannt gemacht am 2023-08-01
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-08-22
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-09-27
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-12-15
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft Pestalozzistraße 1/2, 8010 Graz 2.) Insolvenzschutzverband Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz 3.) Kreditschutzverband von 1870 Wielandgasse 14-16, 8010 Graz 4.) Österreichischer Verband Creditreform Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien |
Bekannt gemacht am 2024-06-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit circa 2,3% ihrer Forderungen bedient werden. |
Bekannt gemacht am 2024-06-25
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-29
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
|