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BPC BeautyCorp GmbH

Firmen Daten

Name: BPC BeautyCorp GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 31 März 2020 (vor 5 Jahren)
Firmenbuchnummer: 531005s
Stammkapital: 87500 EUR
Geschäftszweig: Kosmetik, Friseur, Pediküre, Massage, Handelsgewerbe, Kleingastronomie
Adresse: Bauteil 2, Autokaderstraße 29/3 OG/1.Büro, 1210 Wien
Postleitzahl: 1210
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 38 S 207/23b Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 2023-12-28 Keine Daten
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-12-29
Anmeldungsfrist 2024-02-28
Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",
Sanierungsverwalter HÖDL Günther Mag.Dr.

Bekannt gemacht am 2024-03-13

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 34 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 30.4.2024 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss; b) je 8 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Bekannt gemacht am 2024-05-06

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 13.03.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

Bekannt gemacht am 2024-05-23

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.03.2026
HG Wien 6 S 50/25g Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2025-04-14 HÖDL Günther Mag.Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2025-04-15
Anmeldungsfrist 2025-06-10
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2025-04-15

Text neue Anmeldefrist: 06.05.2025

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Gergely Vajas Geschäftsführer 2020-03-31 1987-09-19

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Z.W.O. Holding GmbH Gesellschafter 2023-04-04 Keine Daten
Bentor Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschafter 2020-03-31 Keine Daten
PHARMACORP Kereskedelmi és Szolgáltató Betéti Társaság Gesellschafter 2023-04-04 Keine Daten

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Dr. Günther Hödl Masseverwalter 2025-04-15 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 32595666 2020-04-16 Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk)
Lizenz gültig 32595796 2020-04-16 Fußpflege
Lizenz gültig 32595833 2020-04-16 Kosmetik (Schönheitspflege), inklusive Permanent Make-up, ausgenommen Piercen und Tätowieren
Lizenz gültig 32638448 2020-05-12 Massage, ausgenommen Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik und andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2020 R121E021D BMF - BM für Finanzen 17.364,45 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2021 R121E021D BMF - BM für Finanzen 243.484,49 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform