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SelFaSt OG

Firmen Daten

Name: SelFaSt OG
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Offene Gesellschaft
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 11 Juni 2020 (vor 5 Jahren)
Firmenbuchnummer: 532371z
Geschäftszweig: Einsammeln und Aufladen von Elektrorollern und von deren Akkumulatoren
Adresse: Hackhofergasse 1, 1190 Wien
Postleitzahl: 1190
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 38 S 213/24m Konkursverfahren 2024-12-04 PEICHL Lukas Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-12-05
Anmeldungsfrist 2024-12-30
Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2024-12-17

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2025-01-14

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2025-03-04

Text Bemerkt wird, dass nicht einmal die Kosten des Insolvenzverwalters befriedigt werden können.

Bekannt gemacht am 2025-04-09

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

Bekannt gemacht am 2025-04-28

Aufhebung Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.

UnbeschränktHaftenderGesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Selamin Gül UnbeschränktHaftenderGesellschafter 2020-06-11 1995-02-26
Fatma Gül UnbeschränktHaftenderGesellschafter 2022-09-16 1963-10-03

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 32978759 2020-09-03 Einsammeln von Elektrorollern und Aufladen von deren Akkumulatoren
Lizenz gültig 36557486 2023-11-14 Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt

Datum der letzten Aktualisierung: 03 Juni 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform