Masseverwalterstellvertreter |
MITTERBAUER Franz Mag.Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-07-28 |
Anmeldungsfrist |
2023-09-13 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-02
Text |
Figaro Sada e.U., FN 536302 f Inhaberin: Seherzada Arnaut geb. 18.08.1986, Unternehmerin Geschäftsanschrift: Schwanthalergasse 6, 4910 Ried im Innkreis Wohnadresse: Diesseits 268/3, 4973 St. Martin Der Konkurs wurde eröffnet. Insolvenzverwalterin: Mag. Elisabeth Mitterbauer, Rechtsanwältin, Josef-Kränzl-Straße 11, 4910 Ried im Innkreis, Tel.: 07752/802 22, Fax: 07752/802 24, E-Mail: office@ra-mitterbauer.at Insolvenzverwalter-Stellvertreter: Dr. Franz Mitterbauer, Rechtsanwalt, Wiesnerstraße 2, 4950 Altheim Tel.: 07723/41 141, Fax: 07723/41 141-14, E-Mail: m2@ra-amp.at |
Bekannt gemacht am 2023-09-28
Text |
Die Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung liegen vor. |
Bekannt gemacht am 2023-10-11
Text |
Der vorliegende Sanierungsplanantrag wird konkretisiert wie folgt: 1) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden im Sinne des § 149 IO durch diesen Sanierungsplan nicht berührt. Für den Fall der Annahme der Bestätigung dieses Sanierungsplans sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert begrenzt, an dem Absonderungsrechte bestehen. 2) Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte teilweise gedeckt sind, nehmen gemäß § 132 Abs. 6 IO am Sanierungsverfahren teil; so lange dieser Ausfall nicht endgültig feststeht, sind die Gläubiger bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem wahrscheinlichen Ausfall zu berücksichtigen. Massegläubiger werden gemäß § 150 Abs. 1 IO voll befriedigt. 3) Alle Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % und zwar in folgenden Teilquoten: Eine Teilquote von 5 % und alle Massekosten binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt, eine weitere Teilquote von 5 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, eine weitere Teilquote von 5 % binnen 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans und eine weitere Teilquote von 5 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. 4) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, werden nach Maßgabe des Punktes Drittens sichergestellt, wenn die Frist zur Einbringung der Klage gemäß § 110 IO noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Tagsatzung zur Abstimmung über diesen Sanierungsplan eingebracht worden ist. 5) Gerät die Antragstellerin gegenüber Gläubigern mit Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, so gilt § 156 a IO, wobei ein qualifizierter Verzug erst dann anzunehmen ist, wenn die Antragstellerin die fällige Quote trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer 14-tägigen Frist an sie gerichteten eingeschriebenen schriftlichen Mahnung nicht bezahlt hat. |
Bekannt gemacht am 2023-12-27
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Schuldnerin modifiziert ihren Sanierungsplanantrag ON 11, AS 61 in seinem Punkt 3) wie folgt: "3. Alle Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % und zwar in folgenden Teilquoten: - eine Teilquote von 5 % und alle Massekosten binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, wobei die entsprechenden Barmittel binnen 3 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans auf dem Massekonto zu erlegen sind und die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt, - eine weitere Teilquote von 5 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, - eine weitere Teilquote von 5 % binnen 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans und - eine weitere Teilquote von 5 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans." |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: wie oben |
Bekannt gemacht am 2024-01-24
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 13.12.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. wie oben |
Bekannt gemacht am 2024-02-20
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.12.2025 |
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