Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-04-26 |
Anmeldungsfrist |
2022-06-01 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2022-05-25
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-05-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-06-14
Text |
Die Insolvenzverwalterin hat nunmehr ihren Kanzleisitz wie folgt: Mag.Dr. Ilse Korenjak, Rechtsanwalt Opernring 17/6, 1010 Wien Tel. 391 01 10, FAX 391 01 10 50 E-Mail: office@korenjak.at |
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