Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-05-11 |
Anmeldungsfrist |
2022-06-29 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2022-07-01
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-08-09
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 30 % ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlungen der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 30 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 5.10.2023 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss. Ende:10.11.2023 |
Bekannt gemacht am 2023-10-09
Text |
Dem am 9.8.2023 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. Der Konkurs ist ohne Bedachtnahme auf den Sanierungsplan fortzusetzen. |
Bekannt gemacht am 2023-10-24
Text |
Bemerkt wird, dass die Massegläubiger nur anteilig befriedigt werden. |
Bekannt gemacht am 2023-11-29
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2023-12-18
Aufhebung |
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. |
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