Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-06-17 |
Anmeldungsfrist |
2023-08-21 |
Text |
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet., |
Bekannt gemacht am 2023-06-20
Text |
Infolge einer nachträglich hervorgekommenen Kollision war mit der Umbestellung des Masseverwalters vorzugehen. |
Masseverwalter |
HAJEK JUN. Peter Dr. MBA |
Masseverwalterstellvertreter |
WAGNER Michael Mag. |
Bekannt gemacht am 2023-06-22
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-06-29
Text |
Die für den 04.09.2023 anberaumten Tagsatzungen finden bei diesem Gericht Verhandlungssaal 5 statt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-02
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-09-04
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 21.08.2023 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2023-10-16
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. |
Aufhebung |
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-10-31
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 16.10.2023. Die Aufhebung ist seit 31.10.2023 rechtskräftig. |
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