Name: | Cejka Bauunternehmung GesmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 17 Okt. 2023 |
Firmenbuchnummer: | 537529i |
Adresse: | Amtshausgasse 1A, 7132, Frauenkirchen |
Postleitzahl: | 7132 |
Stadt: | Frauenkirchen |
Bundesland: | Burgenland |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||
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LG Eisenstadt | 26 S 98/22x | Konkursverfahren | 2023-01-03 | STORTECKY Felix Dr. | |||||||||||||||||||||
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Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-02-20
Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 20.03.2023 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und 1. Gläubigerversammlung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 20.03.2023 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 20.03.2023 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 20.03.2023 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 20.03.2023 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2023-06-30
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. |
Aufhebung | Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-07-17
Text | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 30.06.2023 Die Aufhebung ist seit 15.07.2023 rechtskräftig. |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform