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KOCAK Taxi GmbH

Firmen Daten

Name: KOCAK Taxi GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 29 Okt. 2020 (vor 4 Jahren)
Firmenbuchnummer: 542914d
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Taxigewerbe
Adresse: Davidgasse 46/Haus 14, 1100 Wien
Postleitzahl: 1100
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 5 S 29/25m Konkursverfahren 2025-02-11 KONECNY Bernhard Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2025-02-12
Anmeldungsfrist 2025-03-27
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2025-02-19

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Bülent Kocak Geschäftsführer 2020-10-29 1977-11-30

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Bülent Kocak Gesellschafter 2020-10-29 1977-11-30

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Bernhard Konecny Masseverwalter 2025-02-12 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 33203843 2021-01-18 Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi, mit 10 Personenkraftwagen

Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform