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Master Pools GmbH

Firmen Daten

Name: Master Pools GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 02 Feb. 2021 (vor 4 Jahren)
Firmenbuchnummer: 548430s
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Schwimmbecken und Whirlpools sowie deren Zubehör, Beteiligungsverwaltung
Vertretungsbefugnis: Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Adresse: Föhrenweg 1, 2282 Markgrafneusiedl
Postleitzahl: 2282
Stadt: Großhofen
Bundesland: Lower Austria

Historische Namen

Namen Harald Kanzler Unternehmensbeteiligungen GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Korneuburg 36 S 75/24g Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2024-05-06 TIEFENBACHER Stefan Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-05-07
Anmeldungsfrist 2024-06-12
Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen., Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2024-06-26

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2024-08-29

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 28.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 21 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 8 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.

Bekannt gemacht am 2024-10-03

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 28.08.2026

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Harald Kanzler Geschäftsführer 2021-02-02 1977-07-06

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Harald Kanzler Gesellschafter 2021-02-02 1977-07-06

Prokurist

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Alexandra Kanzler Prokurist 2021-02-24 1988-08-23

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 33507590 2021-02-26 Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
Lizenz gültig 35629153 2023-04-26 Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr mit schweren Lkw) mit 3 Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform