Name: | HDG-ING GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 26 Feb. 2021 (vor 4 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 549931y |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Geschäftszweig: | Ingenieurbüro für Bauphysik |
Vertretungsbefugnis: | Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis. |
Adresse: | Franz Gföller-Straße 11, 3830 Waidhofen an der Thaya |
Postleitzahl: | 3830 |
Stadt: | Waidhofen an der Thaya |
Bundesland: | Lower Austria |
Historische Namen
Namen HDG-ING GmbH, HDG-ING GmbH in Liquidation
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||
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LG Krems an der Donau | 9 S 22/22s | Konkursverfahren | 2022-06-30 | MAYRHOFER Wolfgang Mag. | |||||||||||||||||
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Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-01-11
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt: eine Barquote von 7%, zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, welches bis längstens 31.1.2023 beim IV zu erlegen ist; 7% bis längstens 30.06.2023 6% bis längstens 31.12.2023 wobei die fälligen Kosten und Massekosten bis längstens 31.01.2023 beim IV zu erlegen sind, widrigenfalls die Bestätigung nicht erteilt wird. Die Nachfrist beträgt 14 Tage. |
Bekannt gemacht am 2023-02-02
Sanierungsplanbestätigung | Der am 11.01.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-21
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2023 |
Beginn der Wirkungen der Eröffnung | 2025-05-24 |
Anmeldungsfrist | 2025-07-23 |
Text | Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO)., |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Dipl. Ing. Helmut Donald Gratzl, BSc | Geschäftsführer | 2023-05-23 | 1971-11-09 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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HDG GmbH | Gesellschafter | 2021-02-26 | Keine Daten |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Mag. Wolfgang Mayrhofer | Masseverwalter | 2025-05-24 | Keine Daten |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 33539935 | 2021-03-10 | Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Bauphysik |
Datum der letzten Aktualisierung: 07 Juni 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform