Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-09-21 |
Anmeldungsfrist |
2023-11-29 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2023-09-27
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-12-14
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-02-06
Text |
Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger der 1. bis 3. Gruppe volle Befriedigung und die Massegläubiger der 6. Gruppe eine Quote von 39,89 % Befriedigung. Alle übrigen Insolvenz- und Massegläubiger erhalten keine Quote. |
Bekannt gemacht am 2024-03-21
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Aufhebung |
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-04-24
Text |
Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig. |
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