Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-09-29 |
Anmeldungsfrist |
2023-11-02 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2023-10-23
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Dieser Beschluss ist mit Ablauf des 25.10.2023 wirksam. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 |
Bekannt gemacht am 2025-02-06
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Mit einer Quote von 9,213 %. |
Bekannt gemacht am 2025-02-27
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 9,3637 %. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
RA Dr. Herwig Ernst wird zum Treuhänder der Gläubiger zur Einziehung der Forderungen der Schuldnerin in den Insolvenzverfahren über die Cutlerei GmbH zu IN 382/24 AG München sowie 3entertainment Event Consulting GmbH zu 36 S 20/25w LG Korneuburg bestellt und mit der Berichterstattung bis 26.02.2026 beauftragt. |
Bekannt gemacht am 2025-04-04
Text |
Die Beschlüsse über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung, des Verteilungsentwurfes und der Treuhänderbestellung sind rechtskräftig. |
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