Masseverwalterstellvertreter |
STRASSER Christian Mag. Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-08-10 |
Anmeldungsfrist |
2023-10-03 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2023-08-11
Text |
Die Schließung der Unternehmensteilbereiche "Counter" und "Lager" der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-23
Text |
Die Schließung des Unternehmensteilbereiches "Spenglerei" der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-24
Text |
Die Schließung des Unternehmensteilbereiches "Fahrzeugaufbereitung" der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2023-09-04
Text |
Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2024-01-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 7,17 % |
Bekannt gemacht am 2024-02-14
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-08
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-08-26
Text |
1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 24.912,74 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Strasser, Rechtsanwalt in 4300 St. Valentin, Hauptplatz 11, beauftragt. 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Dr. Wolfgang Strasser, Rechtsanwalt in St. Valentin, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 360,-- (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 60,--) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 36,-- bestimmt und der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 6,48, dem KSV v. 1870 EUR 19,08, dem ÖVC EUR 7,74,-- und der ISA EUR 2,70 zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt 45,--. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 26.08.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 17/23 g - 50, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 1,876 % verteilt. |
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