Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-24 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-17 |
Text |
Festgestellt wird, dass das Unternehmen bereits geschlossen ist und bleibt., |
Bekannt gemacht am 2024-06-27
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-09-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2025-03-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem Ergebnis des Verteilungsentwurfes werden die Massegläubiger vollständig befriedigt, während auf die Insolvenzgläubiger eine Quote von ca. 1,5 % entfällt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-07
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Danach werden die Masseforderungen zur Gänze befriedigt. Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 1,5 %. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-06-27
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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