Masseverwalterstellvertreter |
FREIMÜLLER Georg Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-12-19 |
Anmeldungsfrist |
2024-02-05 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-02-19
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-10
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 20% binnen 2 Jahren, davon Barquote 5% |
Bekannt gemacht am 2024-04-23
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 09.04.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-06
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 06.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20% Quote, zahlbar wie folgt * 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, * weitere je 5 % binnen 8, 16, 24 Monaten ab Annahme des SP. Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung dieses Sanierungsplans gemäß § 152b Abs. 2 IO aufgehoben. Alle die freie Verfügung des Schuldners beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 20 % binnen 2 Jahren, davon Barquote 5 % |
Bekannt gemacht am 2024-05-23
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.05.2026 |
|