Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-08 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-18 |
Text |
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., |
Bekannt gemacht am 2024-05-14
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-05-17
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-10-04
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2024-10-17
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0,8 %. |
Text |
Die Tagsatzung vom 08.11.2024, 08.30 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 05.11.2024 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2024-11-08
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt 0,8 %. |
Bekannt gemacht am 2024-12-03
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss 0,8 %. |
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