Masseverwalterstellvertreter |
PODOSCHEK Christian Mag. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-02-01 |
Anmeldungsfrist |
2024-04-02 |
Bekannt gemacht am 2024-04-04
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: - Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 - Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2 - Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 (Bauteil 4) |
Bekannt gemacht am 2024-04-15
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-04
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 03.06.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur vollständigen Verwertung und Verteilung des übergebenen Vermögens gemäß §§ 157 ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zum Treuhänder wird Dr. Matthias Schmidt bestellt (im Folgenden "Treuhänder"). Die Schuldnerin überträgt dem Treuhänder iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwertung bzw. Befriedigung der (vorrangigen Absonderungs-)Gläubiger: - Die Liegenschaften EZ 86 und EZ 577, KG 01651, BG Donaustadt mit der Liegenschaftsadresse 1220 Wien, Groß-Enzersdorfer-Straße 7 und 11, welche im Hinblick auf die eingetragenen Höchstbetragshypotheken zugunsten der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (nachfolgend kurz "BTV") eine Sondermasse darstellen; - Das Guthaben auf dem Insolvenzanderkonto RLB NÖ-Wien, IBAN AT22 3200 0921 0700 0169 in der dann ausgewiesenen Höhe am Tag der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans bzw Aufhebung des Sanierungsverfahrens; - Allfällige Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO; - Allfällige Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw. Regressansprüche sowie alle sonstigen Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund auch immer bzw. gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten). |
Bekannt gemacht am 2024-06-26
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 03.06.2026 |
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