Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-06-01 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-26 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen., Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2024-06-11
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Erbringung von (Konzern)Leistungen für die suntastic.solar Installations Gmbh, die pvk.solar Montage GmbH, die S.S Gastro GmbH. und die Suntastic.Solar Handels Gmbh, Deutschland, in denen 21 Mitarbeiter:innen beschäftigt sind. Deren Namen werden nicht öffentlich bekanntgegeben und sind nur bei individueller Behauptung und Bescheinigung eines konkreten rechtlichen Interesses über bewilligungspflichtigen Antrag an das Insolvenzgericht zu erfahren. |
Bekannt gemacht am 2024-07-16
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-30
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 7,5 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 31.10.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2024-09-02
Text |
Der Insolvenzverwalter hat bedingte beabsichtigte Veräusserungen in der Ediktsdatei bekanntgemacht. |
Bekannt gemacht am 2024-09-11
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 |
Bekannt gemacht am 2024-10-22
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 28.08.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2024-11-08
Text |
Die Beschlüsse vom 22.10.2024 sind rechtskräftig. |
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