LG St. Pölten
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14 S 152/22a
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Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
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2022-12-02
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FEIGL Sebastian Mag. LL.M.
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-12-03 |
Anmeldungsfrist |
2023-01-17 |
Bekannt gemacht am 2023-04-17
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 28.02.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 152b Abs. 2 IO). |
Bekannt gemacht am 2023-05-05
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2025 |
Bekannt gemacht am 2023-01-31
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-28
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt: 5% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 30.03.2023 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 7,5% binnen 1 Jahr, 7,5% binnen 2 Jahren. Die Nachfrist beträgt 14 Tage. |
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LG St. Pölten
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14 S 61/24x
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Konkursverfahren
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2024-04-18
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FEIGL Sebastian Mag. LL.M.
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-04-19 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-04 |
Bekannt gemacht am 2024-04-23
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2025-02-04
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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