Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-12-17 |
Anmeldungsfrist |
2023-02-13 |
Bekannt gemacht am 2023-01-02
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-01-12
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-27
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-19
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100 %, zahlbar wie folgt: - eine Barquote von 25 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; - weitere je 15 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Mag. Thomas Steiner wird zum Treuhänder gemäß §§ 157 ff IO zur Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplanes bestellt. Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnunen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenz- verwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 29.05.2023 beim Insolvenzverwalter zu erlegen. |
Bekannt gemacht am 2023-05-31
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 15.05.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2023-06-21
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2025 |
Bekannt gemacht am 2023-06-27
Text |
Die Bekanntmachung vom 15.05.2023 (Annahme des Sanierungsplans) wird dahingehend berichtigt, dass der wesentliche Inhalt des Sanierungsplans zu lauten hat: "Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100 %, zahlbar wie folgt: - eine Barquote von 25 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; - weitere je 25 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans." |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 15.05.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. Berichtigung der Bekanntmachung vom 30.05.2023. |
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-10-18 |
Anmeldungsfrist |
2024-11-28 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-12-13
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2025-03-06
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar wie folgt a) 50% binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller fälligen Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten bis 21.3.2025 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des SP beim IV zu erlegen ist, b) weiter je 25% binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des SP; |
Bekannt gemacht am 2025-03-26
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 06.03.2025 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
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