Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-01-09 |
Anmeldungsfrist |
2024-02-13 |
Bekannt gemacht am 2024-02-29
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Der Schuldnerin, die angibt eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplanes anzustreben, wird hierfür eine Frist von 14 Tagen gesetzt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-21
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 14.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 76 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 50 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von je 13 % binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 76 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 50 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits beim Masseverwalter erliegt, weitere Quoten von je 13 % binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2024-06-05
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.05.2026 |
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