Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-03-01 |
Anmeldungsfrist |
2023-04-11 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, , 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans., , 2.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen., , 3.)Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegeben Rückgriffsverpflichtete werden durch den Sanierungsplan nicht beschränkt., , 4.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten un der Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan nicht berührt., , 5.) Wird der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall (§ 132 Abs 6 IO) am Sanierungsplanverfahren teil; solange dieser jedoch nicht endgültig feststeht, sind sie bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen., , 6.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderunge im Sanierungsplan festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wennn die Klage bis zur Sanierungsplantagsatzung angebracht worden ist., , 7.) Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Schuldnerin bestritten worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage angebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat., |
Bekannt gemacht am 2023-04-25
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-16
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: Die Gläubiger erhalten 20% ihrer Forderungen davon eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die weiteren je 5% binnen 12, 18 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 20% ihrer Forderungen davon eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die weiteren je 5% binnen 12, 18 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. |
Bekannt gemacht am 2023-07-06
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 16.05.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind je 5 % binnen 12, 18 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-07-25
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 16.05.2025 |
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