Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-07-24 |
Anmeldungsfrist |
2024-09-05 |
Bekannt gemacht am 2024-08-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-08-13
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Die für den 19.9.2024 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung statt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-28
Rekurs |
Gegen die Schließung ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-29
Text |
Bekanntgabe Schuldnervertreter: Mag. Martin Sudi, Rechtsanwalt Schmiedgasse 14, 8010 Graz |
Bekannt gemacht am 2024-09-02
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2024-09-25
Text |
Zurückziehung des Rekurses |
Bekannt gemacht am 2024-10-02
Unternehmen |
Die Wiedereröffnung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-10-28
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30%ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens und zwar dergestalt, dass 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans als Barquote durch den MV und die restlichen 20 % in 4 gleichen Halbjahresraten zu je 5%, und zwar 6, 12, 18 sowie 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans durch die Schuldnerin zur Ausschüttung gelangen. |
Bekannt gemacht am 2024-11-15
Text |
Der modifizierte Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die IV Gläubiger erhalten eine 25 %ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierugsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens und zwar dergestalt, dass 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans als Barquote durch den IV und die restlichen 20 % in 4 gleichen Halbjahresraten zu je 5 %, und zwar 6, 12, 18 sowie 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans durch die Schuldnerin zur Ausschüttung gelangen. |
Bekannt gemacht am 2024-11-21
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die IV Gläubiger erhalten eine 25 %ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierugsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens und zwar dergestalt, dass 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans als Barquote durch den IV und die restlichen 20 % in 4 gleichen Halbjahresraten zu je 5 %, und zwar 6, 12, 18 sowie 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans durch die Schuldnerin zur Ausschüttung gelangen. |
Bekannt gemacht am 2025-01-10
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 21.11.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 25 %, und zwar ist eine Barquote von 5 %, auszuschütten durch die Insolvenzverwalterin binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, sowie sind die restlichen 20 % in vier gleichen Halbjahresraten zu je 5 %, und zwar 6, 12, 18 und 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans, zu bezahlen. |
Bekannt gemacht am 2025-01-27
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 21.11.2026 |
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