Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-11-16 |
Anmeldungsfrist |
2024-01-17 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2024-01-31
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 14.02.2024 eingeräumt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-15
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 13.03.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 25 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 15 % binnen 5, 10, 15, 20 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. |
Bekannt gemacht am 2024-04-04
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.03.2026 |
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