Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-12-08 |
Anmeldungsfrist |
2023-02-03 |
Text |
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., |
Bekannt gemacht am 2022-12-14
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Bekannt gemacht am 2023-02-15
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-05-12
Text |
Die Tagsatzung vom 30.05.2023, 11.00 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 26.05.2023 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2023-05-30
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0 % wegen Masseunzulänglichkeit. Massegläubiger werden gemäß § 47 Abs. 2 IO befriedigt. |
Bekannt gemacht am 2023-06-21
Aufhebung |
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote, Massegläubiger nach Maßgabe des Verteilungsentwurfes. |
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