Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-04-19 |
Anmeldungsfrist |
2024-07-01 |
Text |
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO), |
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-05-15
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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