Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-01-24 |
Anmeldungsfrist |
2024-03-27 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2024-02-16
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-02-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 |
Bekannt gemacht am 2024-08-02
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 13,412 % |
Bekannt gemacht am 2024-09-11
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 13,372419 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-10-08
Text |
Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2024-11-14
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die tatsächliche Verteilungsquote betrug 13,538106 %. |
Bekannt gemacht am 2025-03-24
Text |
1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Rückziehung FA PN/ON 8 samt Rücküberweisung an die Insolvenzmasse" mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 1.031,13 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Dr. Reinhard LACHINGER, Dr.-Karl-Liebleitner-Ring 6, 2100 Korneuburg wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,368675 % oder Einwände gegen die antragsgemäße Entlohnung des Insolvenzverwalters oder der Belohnungen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände oder Festsetzung der gerichtlichen Pauschalgebühr sind binnen 14 Tagen einzubringen. |
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