Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-07 |
Anmeldungsfrist |
2024-04-10 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-03-08
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-05-28
Text |
Bemerkt wird, dass nur die Insolvenzverwalterin befriedigt werden kann. |
Bekannt gemacht am 2024-06-19
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-04
Text |
Die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig. |
Aufhebung |
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. |
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