Name: | MT Verkehrssicherheit GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 18 Apr. 2023 (vor 2 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 602923b |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Geschäftszweig: | Bewachungsgewerbe, Handel und Vermietung von Verkehrssicherheitsgeräten |
Vertretungsbefugnis: | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, zeichnet dieser selbständig. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann auch einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsrecht erteilen. |
Adresse: | Hainburger Bundesstraße 143/Objekt 605, 1300 Wien-Flughafen |
Postleitzahl: | 1300 |
Stadt: | Schwechat |
Bundesland: | Lower Austria |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
LG Korneuburg | 36 S 52/25a | Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | 2025-03-19 | EISNER Andrea Mag. | |||||||
|
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
---|---|---|---|
Martin Tlapak | Geschäftsführer | 2023-04-18 | 1963-04-16 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
---|---|---|---|
Ing. Gerhard Piriwe | Gesellschafter | 2023-04-18 | 1952-08-09 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
---|---|---|---|
Mag. Andrea EISNER | Masseverwalter | 2025-03-20 | Keine Daten |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
---|---|---|---|
Lizenz gültig | 36065998 | 2023-08-03 | Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) eingeschränkt auf Bewachungsgewerbe, dieses eingeschränkt auf Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs in Betrieben, in Gebäuden, auf Grundstücken und auf Verkehrswegen aller Art, insbesondere auch die Überwachung der Einhaltung der für den Personen- und Fahrzeugverkehr geltenden Rechtsvorschriften, die Fahrzeug- und Transportbegleitung, sofern es sich um den Transport gefährlicher Güter handelt und die Vornahme von Sicherheitskontrollen im Personen- und Fahrzeugverkehr, auch hinsichtlich mitgeführter oder aufgegebener Gepäck- oder Poststücke |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform